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Über den zu verwendenden Kraftstoff (Oktanzahl 91 = Normalbenzin bzw. 95 = Superbenzin) gibt grundsätzlich das Fahrerhandbuch Auskunft. Auch wenn dort nichts über die Verwendung von Kraftstoffen mit Bioethanol-Beimischung steht, können Kraftstoffe mit bis zu 5% Bioethanol (E5) bedenkenlos gefahren werden. Ab Modelljahr 2002 sind alle Motorräder und ATVs auch für Superbenzin mit einem Ethanolanteil von 10% (E10) freigegeben. Außerdem viele Modelle ab 1992. Fahrzeuge bis einschließlich Modelljahr 1991 sind dagegen nicht für E10 freigegeben. |
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Start: 09. Jun 2012 Ende: 09. Jun 2012
Ort: Erfurt |
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Sommeröffnungszeiten
Montag - Freitag
Werkstatt
07:00 Uhr - 16:15 Uhr
Verkauf Motorrad
08:00 Uhr - 19:00 Uhr
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Selbstverständlich finden Sie bei uns auch das passende Zubehör für Ihr "bestes Stück".
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